Bei Kurzzeitentsendungen bis etwa zwei Jahre bleibt in der Regel der deutsche Arbeitsvertrag bestehen und wird lediglich durch eine Entsendevereinbarung ergänzt. Soll der Auslandseinsatz länger dauern, werden die Mitarbeiter in der Regel direkt zur Konzerntochter ins Ausland versetzt. Das bedeutet: Sie sind dann offiziell in den USA, China oder Argentinien angestellt. Der deutsche Vertrag besteht während der Versetzung fort, wird aber ruhend gestellt. Wer sich von vornherein auf eigene Faust einen Job sucht, schließt ohnehin einen eigenen Vertrag mit dem ausländischen Arbeitgeber – nach den jeweiligen Landesgesetzen.