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Datum
18.01.2024

Eingetragene Lebenspartnerschaft oder Ehe: Worin besteht der Unterschied?

Mit der Einführung der Ehe für alle im Jahr 2017 in Deutschland können gleichgeschlechtliche Paare standesamtlich heiraten und haben somit die gleichen Rechte und Pflichten wie heterosexuelle Paare. In der Zeit davor erlaubte das im Jahr 2001 eingeführte Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) lediglich eine eingetragene Lebensgemeinschaft zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern. Doch worin bestehen die Unterschiede zur Hetero-Ehe? Das erklärt der folgende Artikel.

Eingetragene Lebenspartnerschaft oder Ehe
(GettyImages/Maca and Naca)

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 2017 gilt die Ehe für alle in Deutschland. Gleichgeschlechtliche Paare können standesamtlich heiraten oder die eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln.
  • Die Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe bringt steuerliche Vorteile mit sich und kann daher für viele Paare sinnvoll sein.
  • Mit einer Eheschließung gelten die gleichen Rechte und Pflichten für beide Partner, egal ob in einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder in der Ehe zwischen Mann und Frau.
  • Es gibt keine rechtlichen Voraussetzungen zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft, allerdings bestehen Unterschiede beim Adoptions- und Abstammungsrecht.

Was sind die Unterschiede zwischen eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe?

Rechtlich unterscheiden sich eingetragene Lebenspartnerschaften und Ehen heutzutage nicht mehr viel. Seit Einführung der Ehe für alle im Jahr 2017 können gleichgeschlechtlichen Paare die Ehe vor Standesbeamten eingehen, was davor das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) von 2001 nicht erlaubte.

Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft sind beispielsweise:

  • Aufhebung der Lebenspartnerschaft oder Scheidung der Ehe
  • Aufnahme in das Lebenspartnerschaftsregister oder Eheregister
  • Lebenspartnervertrag oder Ehevertrag
  • nachpartnerschaftlicher Unterhalt oder Ehepartnerunterhalt nach einer Aufhebung oder Scheidung

Weitere wesentliche Unterschiede zwischen einer Ehe und Lebenspartnerschaft bestehen beim Adoptions- und Abstammungsrecht:

  • Für gleichgeschlechtliche Paare mit Kinderwunsch, die auf eine Adoption angewiesen sind, gilt die sogenannte Sukzessivadoption. Das bedeutet, dass zuerst nur ein Lebenspartner das Kind adoptieren kann, der andere Lebenspartner kann die Adoption erst später anstreben. In einer Ehe zwischen Mann und Frau können beide Partner zeitgleich das Kind adoptieren.
  • Ein Nachteil beim Abstammungsrecht für gleichgeschlechtliche Paare gegenüber der Hetero-Ehe ist die Anerkennung als rechtlicher Elternteil von Kindern. In einer Mann-Frau-Ehe erfolgt die rechtliche Anerkennung des Vaters automatisch bei Geburt des Kindes, wenn das Paar zu diesem Zeitpunkt verheiratet ist. Eingetragene Lebenspartner sind hingegen nicht automatisch rechtlicher Elternteil des Kindes, sondern erst mit einer Stiefkindadoption.

Unterschiede Ehe und Lebenspartnerschaft

Was ist das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)?

Das im Jahr 2001 eingeführte Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) sollte zu Beginn als „Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften“ dienen.

Damit eine Gleichstellung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften gewährleistet werden konnte, folgten zahlreiche weitere Gesetze.

Da sich heute die meisten Vorgaben im Lebenspartnerschaftsgesetz auf das Eherecht beziehen, gibt es kaum noch gravierende Unterschiede zwischen einer Ehe und einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Gut zu wissen: Ein eingetragener Lebenspartner ist nicht gleich der Lebensgefährte. Im Gegensatz zu Ehegemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften, die sich rechtlich nur noch in wenigen Punkten unterscheiden, gelten zwischen eingetragenem Lebenspartner und Lebensgefährten wesentliche Unterschiede, insbesondere in den rechtlichen Verpflichtungen bei der Trennung.

Was bedeutet eingetragene Lebenspartner und was Lebensgefährte?

Die Begriffe Lebenspartner und Lebensgefährte werden oft gleichgestellt, was aber nicht ganz richtig ist. Einen wichtigen Unterschied gibt es zwischen eingetragenen und nicht eingetragenen Lebenspartnern. Letztere werden auch Lebensgefährten oder Lebensabschnittsgefährten genannt.

Bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erfolgt ein Eintrag ins Lebenspartnerschaftsregister, was formell den Aufbau einer Beziehung regelt.

Bei einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft (Lebensgefährten) ist dies nicht der Fall und die Partner leben rein rechtlich wie fremde Menschen nebeneinander, anstatt als gleichberechtigtes Paar zusammen.

Die Folgen: In einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft gelten keine rechtlichen Verpflichtungen bei einer Trennung. Die Partner müssen keinen Unterhaltszahlungen nachkommen, haben im Umkehrschluss aber auch kein Recht auf Erbschaften.

Welche Gemeinsamkeiten haben Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften?

Es gibt heutzutage mehr Gemeinsamkeiten zwischen Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften als Unterschiede. Durch das Lebenspartnerschaftsgesetz ist die Lebenspartnerschaft der bürgerlichen Ehe größtenteils gleichgestellt und unter dem Begriff „Lebenspartner“ in zahlreichen Gesetzen festgeschrieben.

Weiterhin verpflichten sich Lebenspartner zu einer gemeinsamen Lebensführung sowie zum gegenseitigen Beistand und sind somit auch Angehörige der Familie des Partners. Dadurch haben sie das Recht, den Partner vertraglich in unterschiedlichen Alltagsanliegen zu verpflichten – etwa in Erbschaften, als Zeuge bei Gericht oder für die Haftung in Schadensfällen.

Wichtig: Eine Umwandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist möglich, aber nicht erforderlich. Der Antrag auf Umwandlung kann freiwillig und üblicherweise kostenlos beim Standesamt gestellt werden. Einziger Unterschied ist der, dass bei einer Trennung die Scheidung anstelle der Aufhebung der Partnerschaft erfolgt.

Von welchen steuerlichen Vorteilen profitieren Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften?

Auch im Steuerrecht sind Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften nahezu gleichgestellt. Eingetragene Lebenspartner profitieren bei der Steuer unter anderem von:

  • Versteuerung nach Ehegattensplitting
  • Versicherung bei Krankheit in der Familienversicherung des Partners (bei geringem oder gar keinem Einkommen)
  • Einstufung in Steuerklasse 1
  • gleichen Freibeträgen wie in Ehegemeinschaften (z. B. Befreiung der Schenkungssteuer bis maximal 500.000 Euro sowie nicht steuerpflichtigen Vermögenswerten bis 500.000 Euro bei Tod des Partners)
  • Entfall der Erbschaftssteuer beim Übergang von Immobilien bei Tod des Partners (Voraussetzung: der hinterbliebene Lebenspartner bleibt für mindestens zehn Jahre in dem Eigenheim wohnen)
  • Anspruch auf Unterhaltsvorschuss
  • Hinterbliebenenversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung
  • betrieblichen Altersvorsorge des Partners

Übrigens: Beim Ehegattensplitting wird das Einkommen beider Eheleute oder Lebenspartner zusammengezählt und geteilt. Anschließend wird aus der Summe die Einkommenssteuer berechnet und verdoppelt.

Fazit: Kaum noch Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft

In den vergangenen Jahren wurden die Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft größtenteils aufgehoben. Mit Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) im Jahr 2001, deren Vorschriften sich meist auf das Ehegesetz beziehen, soll eine Gleichstellung aller Paare gewährleistet werden. Zusätzlich können mit Einführung der „Ehe für alle“ seit 2017 alle gleichgeschlechtlichen Paare standesamtlich heiraten und genießen die gleichen Rechte und Pflichten wie Mann und Frau in einer bürgerlichen Ehe. Paare können die Lebenspartnerschaft freiwillig in eine Ehe umwandeln – der Antrag beim Standesamt ist in der Regel kostenfrei.

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